Einsatz von explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln
Die Explosionsschutzanforderungen werden durch das europäische Regelwerk, u.a. durch die Richtlinie94/9/EG und die Richtlinie 1999/92/EG, vorgegeben. Die Umsetzung von Explosionsschutzanforderungen in nationale Regelwerke erfolgt durch Gesetze und Verordnungen, wie z.B. der Betriebssicherheitsverordnung, ergänzt durch das Technische Regelwerk. Darüber hinaus gelten die Vorschriften und Regelwerke der Berufsgenossenschaften.
Für den Betreiber neu ist der gefährdungsorientierte Ansatz; d.h. seit der BetrSichV gilt eine einheitliche Orientierung an der Gefährdung durch die Ex-Atmosphäre. Früher wurden die Ex-Anforderungen in anlagen- und gerätespezifischen Regelwerken, wie z.B. VbF, ElexV vorgegeben.
Es wird unterschieden, zwischen den Anforderungen, die sich an die Hersteller richten (Richtlinie 94/9/EG) und den Anforderungen an den Arbeitgeber (Richtlinie 1992/92/EG. Diese Richtlinien wurden in Deutschland in nationales Recht überführt.
Die Umsetzung erfolgte durch die Explosionsschutzverordnung (an Herstellerseite gerichteten Beschaffenheitsanforderungen) sowie die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung (Betreiberanforderungen).